Für Unternehmen

Die workconcept service GmbH – Ihr regionaler Personaldienstleister

Für Personaldienstleistungsunternehmen in Deutschland gilt das Arbeitgeberprinzip. Das heißt: Die Pflichten des Arbeitgebers in der Zeitarbeit unterscheiden sich nicht von denen in anderen Branchen. Ein Leiharbeitnehmer hat mit uns ein völlig reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Der einzige Unterschied zu anderen Arbeitsverhältnissen ist der eventuelle Wechsel von Arbeitsorten und Einsatzbetrieben.
Hierdurch haben Leiharbeitnehmer die reale Chance, dauerhaft in Beschäftigung zu sein.

Betriebsbedingte Kündigungen kennen wir nicht.

Viele namhafte Unternehmen unserer Region bauen beim Thema Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung bereits auf uns und eben nicht auf die großen Zeitarbeitsfirmen. Weil wir:

  • in der Region ansässig sind und auch tatsächlich hier unsere Steuern entrichten,
  • zu den Kundenbetrieben ständigen Kontakt halten. Unsere Kommunikationswege kurz und einfach sind,
  • in allen Personalfragen ordnungsgemäß tarif- und gesetzeskonform verfahren,
  •  bestrebt sind, unsere Mitarbeiter nicht nur hinsichtlich des Jobs, sondern auch bei Wunsch anderweitig zu unterstützen, wenn wir dies können,
  • fair und ehrlich sind. Dies gilt sowohl gegenüber unseren Auftraggebern, zu welchen hoffentlich auch Sie bald zählen, als auch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Suchen auch Sie einen zuverlässigen und ehrlichen Partner in und für unsere Region?

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Auf eine gute und beidseitig gewinnbringende Zusammenarbeit freuen wir uns bereits heute.

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Unsere BAP-Mitgliedsurkunde
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit